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mit der Meldung versichert der Starter, dass der gemeldete Hund nach §10TierSchHuV keine Qualzuchtmerkmale aufweist..es wird empfohlen, für Hunde, die unter §10TierSchHuV fallen, ein tierärztliches Attest ausstellen zu lassen, das bei möglichen Kontrollen am Turniertag vorgelegt werden kann und die Startberechtigung nachweist |